Einwohnerversammlung Storbeck | 21.05.2026

langfristig angesetzte Einwohnerversammlung des Bürgermeisters im Dorfgemeinschaftshaus

1. Einführung durch den Bürgermeister

Nico Schulz begrüßt und informiert über gefasste Beschlüsse in der Sitzung des Stadtrates vom 14.04.2026. Er benennt anschließend die bereits festgelegten Tagesordnungspunkte der Sitzung des Stadtrates vom 23.06.2026 und führt diese inhaltlich aus: • Anschlusskonzept zur Verteilung der EEG-Gelder, • B-Plan-Befreiungen ALDI, • B-Plan kleines Wohngebiet Krebsweg, • Fördermittelsituation Schwimmhalle, • Verteuerung Ortsdurchfahrt Flessau (dazu beabsichtigt die Landesstraßenbaubehörde am 01.07. eine Einwohnerversammlung in der Turnhalle an der Grundschule Flessau), • Verzögerung Umsetzung Straßenbaumaßnahme Schilddorf, • Wohngebiet nördliches Osterburg, hinter dem DRK-Altenheim

Anmerkung: Alle Antworten zu Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht direkt beantwortet werden können, werden nach jeder Versammlung an den/die jeweilige/n Ortsbürgermeister/in weitergegeben, um in der darauffolgenden Ortschaftsratssitzung öffentlich bekannt gegeben zu werden. Diese fand für die Ortschaft Flessau am 18.06.2026 statt. An dieser Stelle werden nur Informationen rund um das Projekt Energy Center dargestellt, alle anderen Antworten rund um Grünpflege, Schlaglöcher, Schäden durch Breitbandverlegung, Poller am Kindergarten "Waldzwerge", Radweg Osterburg-Storbeck, Tempo-30-Zone, Notunterkunft Rönnebeck liegen dem Ortschaftsrat Flessau schriftlich vor. 

Update Projekt Energy Center

Der Bürgermeister informiert, dass das Unternehmen Eurowind für die Sitzung des Stadtrates am 13. Oktober 2026 einen Aufstellungsbeschluss für das Projekt Energy Center in der Gemarkung Flessau anstrebe. Dies sei wie der Startschuss für ein Bauleitplan-Verfahren zu sehen, in dem die Beteiligung der Öffentlichkeit weiterhin und immer wieder gesetzlich vorgeschrieben ist. Es handele sich um einen jahrelangen Prozess. In der Einwohnerversammlung am 22. April 2026 sei er noch davon ausgegangen, dass eine Bürgerbefragung dazu möglich ist; was das Amt für Verwaltungssteuerung nach Prüfung jedoch negierte. Verschiedene Anwesende drücken ihren Unmut darüber aus. Man könne sich gar nicht wehren, man werde nicht gefragt, informiert oder beteiligt. Der Bürgermeister verweist erneut auf Möglichkeiten im Bauleitplanverfahren, die gewählten Stadträte, den Ortschaftsrat.

Fachliche Erläuterung + externe Prüfung zu Möglichkeiten einer Bürgerbefragung

Ein Bürger informiert über die Gründung der Bürgerinitiative Gegenwind. Der Stadtrat wohne weit weg und dürfe über die Köpfe der Betroffenen hinweg entscheiden. Grundstücke würden einen Wertverlust von 7 bis 10 Prozent erleiden. Die Menschen vor Ort würden geschröpft. Es gebe genug Windräder rund um die Ortschaft. Der Bürgermeister bejaht, dass man auf der Fläche der Einheitsgemeinde bereits 2,3 Prozent für Windenergie vorweisen könne und damit das für die Altmark gesetzte Flächenziel erreicht sei. Er weist auch auf den Vorteil des Projektes in Verbindung mit der Erzeugung von grünem Wasserstoff hin, was die Gasversorgung aller gewährleisten könne – unabhängig von außen. Über das Akzeptanzgesetz- und Beteiligungsgesetz Sachsen-Anhalt gingen 60.000 Euro pro WEA an Kommunen. Es sehe auch vor, dass davon 25 Prozent an die Ortsteile im Umkreis von 2,5 km ausgezahlt werden. Am Beispiel der mindestens notwendigen 10 WEA für die Umsetzung des Energy-Center-Konzepts mache das 600.000 Euro insgesamt mit 150.000 Euro davon direkt an die Ortschaft Flessau pro Jahr. Außer Frage stünde, dass Nachteile und Vorteile gegeneinander abgewogen werden müssten und dies Debatten im Stadtrat gebe, was was kein ungewöhnlicher Prozess sei.

Frage: Eine Bürgerin habe im Konsolidierungskonzept nachgelesen , dass sich die geplanten Einnahmen von 277.000 Euro aus erneuerbaren Energien um 105.000 Euro reduziert hätten und es doch gar keine Sicherheit für das Geld gebe. Antwort: Man arbeite mit Prognosewerten, so der Bürgermeister und ja, im ersten Konzept habe man danebengelegen. Drei Anlagen seien nicht wie geplant ans Netz gegangen und auch die Windflaute sei höher gewesen als erwartbar.

Frage: Was ist mit dem Grundwasser, möchte eine Bürgerin wissen. Elektrolyse brauche doch viel Wasser. Dazu müsse doch erstmal eine Machbarkeitsstudie vorliegen. Antwort: Die werde alles über ein Bauleitplanverfahren über Träger öffentlicher Belange geprüft, noch befinde man sich im politischen Prozess ganz am Anfang.

Frage: Eine Bürgerin rechnet vor, dass aktuell 0,6 Prozent der Fläche Flessaus mit WEA bebaut sei. Mit der neuen Maßnahme seien es 16 Prozent (Basis 500 Hektar). Antwort eingeholt beim Bauamt: Die Ortschaft Flessau hat eine Fläche von ca. 5.483 ha. Der Windpark Storbeck hat eine Fläche von 71 ha, was einer prozentualen Belegung der Ortschaft mit WEA von 1,3% entspricht. Kämen 500 ha dazu, würde sich die prozentuale Fläche auf ca. 10,4% erhöhen. Der Bürgermeister weist auf eine Gefahr hin, das bei Nichterreichen den Flächenziels in der Regionalentwicklungsplanung für die Altmark Flächen für WEA privilegiert behandelt würden und Mitsprache der Kommunen bei der Ausweisung von Flächen entfalle.

Frage: Ein Bürger hinterfragt, warum das Unternehmen nicht den überschüssigen Strom der Kreveser Windräder nehme. Diese würden Eurowind doch auch gehören und stünden oft still, zu oft, weil nicht eingespeist werden könne. Das Argument aus der Einwohnerversammlung vom 22. April, dass unbedingt neue Windräder für das Energy Center gebaut werde müssten, passe in dem Zusammenhang, dass man sich nicht auf andere Betreiber verlassen kann, nicht. Das es eigene Windräder sein müssen, ist zu verstehen – aber warum unbedingt neue, wenn in der Nähe andere eigene stehen. Eine weitere Bürgerin fügt an, dass sie in einer EU-Richtlinie nachgelesen habe, dass es für „grünen Wasserstoff“ egal sei, ob der Strom mit alten oder neuen WEA erzeugt wird. Antwort eingeholt bei Eurowind Energy: Die Produktion von Wasserstoff wird vor allem durch EU-Recht geregelt. Hier gibt es mehrere Voraussetzungen, damit der Wasserstoff das Zertifikat „grün“ bekommt. Eine Voraussetzung ist die Zusätzlichkeit. Dies bedeutet, dass kein Strom von Anlagen verwendet werden kann, die mit staatlicher Unterstützung ans Netz gegangen sind. Dies trifft auf die Altanlagen in Krevese zu, die nach dem EEG gefördert sind. Die neu geplanten Anlagen fallen nicht mehr unter das EEG, da dieses im kommenden Jahr (2027) endet. Daher ist nur hier die Möglichkeit der Erzeugung von grünem Wasserstoff gegeben. Unser Konzept mit dem Energy-Center sieht vor, dass wir möglichst viel Strom aus den WEA erzeugen: nutzen statt abriegeln ist hier die Grundlage unseres Handelns.

Anmerkung: Eine Bürgerin wirft intransparentes Vorgehen vor. (Bezug erste Vorstellung des Projekts in einem Bauausschuss 2024) Antwort: Der Bürgermeister weist den Vorwurf als unberechtigt zurück. Viele Projekte würden den Kommunen vorgestellt, viele davon im Sand verlaufen. Was das Energy-Center-Projekt angehe, sei man sofort und transparent in die Öffentlichkeit mit der Bürgerschaft vor Ort gegangen. Und dass ein wirtschaftlich agierendes Unternehmen erst die Grundstückseigentümer anspreche, um herauszufinden, ob es überhaupt sinnvolle Möglichkeiten für eine weitere Projektplanung gebe und dann auf die Verwaltung zugehe – daran sei nichts ungewöhnlich.

Anmerkung: Eine Bürgerin bemängelt, dass die Ankündigungen der Einwohnerversammlungen nicht öffentlich genug ist. Sie spricht einen ganzseitigen Artikel in der Volksstimme einen Tag vor dem 22.04. an, in dem zwar auf die Einwohnerversammlung hingewiesen wurde. Und es gab auch Einspalter in beiden Zeitungen – aber das reiche alles nicht. Viele hätten das gar nicht gewusst. Antwort: Die Verwaltung hat rechtzeitig die Presse informiert und Aushänge für den Ortschaftsrat erstellt sowie in den Osterburger Schaukästen angebracht (übliche Vorgehensweise). Die Homepage-„Hygiene“ schreibt vor, dass terminierte Infos nach einer Veranstaltung als News wieder aus der Timeline verschwinden; der WhatsApp Kanal wurde mit Ankündigungen von Einwohnerversammlungen bisher nicht bespielt – wird aufgenommen.

Anmerkung: Eine Bürgerin hält die durch die Stadtwerke laufende Wärmeplanungsabfrage für unkonkret. Es gebe keine Preise für den Anschluss etc. Außerdem hätten manche die schon bekommen und manche nicht. Antwort: Der Bürgermeister habe die Umfrage nicht vor Augen und könne sich dazu nicht im Detail äußern. Antwort eingeholt bei Stadtwerke/Energiewerke: Diese Umfrage dient zur Bestandsaufnahme und eine Interessenbekundung. Erst mit der Information, wieviel sich an ein Fernwärmenetzt anschließen lassen würden, kann kalkuliert werden, um dann Kosten und Preise zu berechnen.

Frage: Ein Bürger bemängelt den permanenten Stillstand der Windräder, die Kapazitätsgrenzen seien jetzt schon erreicht und weit überschritten. Was die Wärmeplanung betrifft rät er zu einem Nachhaken bei der Kreishandwerkerschaft. Fernwärme sei nicht die Lösung für alles und jeden. Gas werde immer viel zu schnell schlechtgeredet. Fernwärme würde massive Investitionen bedeuten. Ist der Anschluss förderfähig und wenn ja unter welchen Umständen ist die Förderung wie hoch? Antwort bei Stadtwerke/Energiewerke eingeholt: Es gibt verschiedene Förderprogramme für private Eigentümer, die ihr Gebäude an ein Fernwärmenetz anschließen möchten, mit Zuschüssen von bis zu 70%. Fördermöglichkeiten:

1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Eigentümer, die ihr Haus an ein Wärmenetz anschließen möchten, können über die KfW Fördermittel beantragen. Im Rahmen des Programms 458 können Zuschüsse für alle Arbeiten, die mit dem Anschluss an ein Fernwärmenetz zusammenhängen, beantragt werden. Dazu gehören beispielsweise der Einbau einer Wärmeübergabestation oder Arbeiten an der Hausanschlussleitung. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten.

2. Zusätzliche Boni: Je nach Situation können weitere Boni gewährt werden, wie ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % und ein Einkommensbonus von bis zu 30 % (bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro). Insgesamt sind bis zu 70 % Zuschuss möglich, wobei die förderfähigen Kosten bei Einfamilienhäusern auf 30.000 Euro begrenzt sind

3. Regionale Förderungen: Die Stadtwerke Osterburg GmbH übernehmen 30% der Baukosten für einen Anschluss an das Fernwärmenetz.

Vorteile der Fernwärme • Umweltfreundlichkeit: Fernwärme trägt zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei, insbesondere wenn erneuerbare Energien genutzt werden. Geplant sind 100% Fernwärme aus erneuerbaren Energien. • Energieeffizienz: Die zentrale Erzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) oder Wärmepumpen steigert die Energieeffizienz erheblich. • Platzersparnis: Da keine eigenen Heizkessel benötigt werden, ist Fernwärme besonders platzsparend. • Kostenersparnis: Keine Schornsteinfegerkosten und auch keine Wartungskosten der Anlage. Fernwärme ist nicht die Lösung für alle und jeden. Jeder sollte für sich die Vor- und Nachteile abwägen. Eine Empfehlung ist, einen unabhängigen Energieberater hinzuzuziehen.

Auch der Einbau einer Gasheizung ist vom Gesetzgeber weiterhin möglich. Hier ist die sogenannte „Bio-Treppe“, ein politisches Modell für Gasheizungen, zu beachten. Die „Bio Treppe“ ist eine gesetzliche Vorschrift, dass den schrittweisen Einsatz klimaneutraler Gase (Biomethan oder synthetische Gase) vorschreibt. Start der Pflicht ist der 01.01.2029 mit einer Quote von min. 10% und erhöht sich im Laufe der Zeit. • Ab 1. Januar 2030: mindestens 15 % • Ab 1. Januar 2035: mindestens 30 % • Ab 1. Januar 2040: mindestens 60 % Nachteil Betriebskosten: Biogas (Biomethan) ist in der Erzeugung deutlich teurer als fossiles Erdgas. Mit steigenden Quoten der Biotreppe werden voraussichtlich auch die Heizkosten spürbar steigen.

Windräder: Windräder stehen oft still, weil technische, wirtschaftliche oder netztechnische Gründe eine Einspeisung verhindern, selbst wenn ausreichend Wind weht. Netztechnische Gründe: Das Stromnetz muss stets im Gleichgewicht bleiben. Wenn zu viel Strom eingespeist wird, kann die Netzfrequenz schwanken und Stromausfälle drohen. Besonders an windreichen Tagen in Norddeutschland kann die Transportkapazität in den Süden nicht ausreichen. Daher werden Windparks per Fernsteuerung gedrosselt oder abgeschaltet, um Überlastungen zu vermeiden. Diese Abregelung wird als Ausfallarbeit bezeichnet.

Anmerkung: Ein Bürger meint, Geldinteresse werde gegen Lebensqualität ausgespielt. Bei Süd-/Ost-Wind könne man jetzt schon nicht mehr auf der Terrasse sitzen. Weg von Öl ist richtig, aber immer nur mit Geld argumentieren ist nicht richtig. Ich lade Sie gerne zu mir ein, um bei einem Kaffee mal das Gefühl für die schon bestehenden Windräder zu bekommen. Antwort: Der Bürgermeister bedankt sich und nimmt die Einladung an. Anschließende Terminfindung über das Sekretariat am 28.05.: Der Bürger werde sich wieder melden, wenn „der Wind richtig steht."

Anmerkung: Ein Bürger moniert, dass er schon den Prozess zu den jetzigen Storbecker Windrädern nicht mitbekommen habe. Sondern erst, als schon Beton in den Boden kam. Antwort: Der Bürgermeister informiert, dass auch diesen ein langwieriger Prozess vorausgegangen ist – mit öffentlicher Beteiligungsmöglichkeit. Und beim Energy-Center-Projekt gehe man ja nun auch extra einen anderen Weg und informiere schon die Bürgerinnen und Bürger bevor ein Planverfahren in die Gremien komme.

Anmerkung: Ein Bürger wirft der Stadt vor, damit nur die Kasse aufzubessern. Antwort: Der Bürgermeister verweist auf die jährlichen Einnahmen durch den Sektor Erneuerbare Energien. Ein Verzicht darauf bedeute andersrum höhere Kita-Gebühren oder steigende Steuern. Die Stadtwerke als Tochter der Einheitsgemeinde hat in Verhandlung mit Stromerzeugern ein günstiges Stromprodukt auf die Beine gestellt, das nichts mit der Stadtkasse zu tun habe. Und ja, allein die finanziellen Einnahmen dürften nicht alles sein. Alles müsse gegeneinander abgewogen werden.

Frage: Ein Bürger hinterfragt warum die Preise beim Stromtarif mit Sternchen 31.07.2027 markiert sind und was das für die Vergünstigung der Flessauer bedeutet. Der Bürgermeister informiert, dass 2-Jahres-Verträge ganz normal seien und die in Aussicht gestellte 10-Cent-Ersparnis bleibe solange die Anlagen des Energy-Centers laufen würden. Antwort bei Eurowind Energy eingeholt: Eurowind Energy hat sich freiwillig dazu bereit erklärt, 30 Tsd € pro Windkraftanlage und Jahr zusätzlich zu den im Beteiligungsgesetz vorgeschriebenen 0,3 Cent pro kWh zu zahlen. Dieses Geld kann durch die Stadt frei verfügt und beispielsweise für die Vergünstigung der Stromtarife genutzt werden.

Frage: Ein Bürger fragt, wie es mit dem Heizhaus in Flessau dann weitergeht, wenn so viel mehr Anschlüsse davon eingespeist werden würden. Antwort bei Stadtwerke/Energiewerke  eingeholt: Es besteht noch genügend Kapazität im Heizhaus Flessau. Sollte dies dann aber nicht ausreichen werden weitere Wärmeerzeuger aufgestellt.

Frage: Ein Bürger möchte wissen was mit dem Elektrolysesystem passiert, wenn es dunkel ist oder Windflaute herrscht. Antwort bei Eurowind Energy eingeholt: Um einen Elektrolyseur wirtschaftlich effizient zu betreiben, sollte er möglichst unterbrechungslos in Betrieb sein. Dies bedeutet, dass entweder Strom aus Speichern zur Überbrückung genutzt wird, oder aus dem Stromnetz Energie übergangsweise bezogen wird. Aufgrund der Energy-Center-Konstellation besteht jederzeit die Möglichkeit aus Biogas Strom zu erzeugen. Auch die Rückverstromung aus Gas ist eine weitere Möglichkeit.

Frage: Eine Bürgerin zeigt sich irritiert, warum auch Grundstückseigentümer angeschrieben werden, die neben der Autobahn links (aus Flessau kommend) liegen. Antwort bei Eurowind Energy eingeholt: Wir haben zwei mögliche Flächen im Fokus: eine bei Flessau, eine weitere bei Erxleben. Auf beiden Flächen sind wir mit den Landeigentümern im Gespräch.

Frage: Eine Bürgerin möchte in Erfahrung wissen, ob auch die Dorfnachbarn über das Energy-Center-Projekt informiert wurden. Antwort: Der Bürmeister verneint und verweist auf das gesetzlich vorgeschriebene B-Plan-Verfahren, in dem Beteiligung vorgesehen ist.

Frage: Eine Bürgerin möchte wissen, dass wie viele Grundstückeigentümer auch wirklich ortsansässig sind oder andersrum wie viele Grundstückseigentümer gar nicht in Flessau und Umgebung wohnen. Antwort anhand Daten aus dem Bauamt / Liegenschaften: Rein auf das zukünftige geplante Gebiet bezogen ist die Aufteilung der innerhalb und außerhalb der Ortschaft lebenden Grundstückseigentümer etwa 50:50 (47% innerhalb, 53% außerhalb). In den einzelnen Ortsteilen der Ortschaft Flessau (nur bewohnte Grundstücke) gibt es in etwa folgende Verteilung. 80% der Grundstückseigentümer wohnen innerhalb, 20% außerhalb der Ortschaft.

Ortsbürgermeister Brehmer schließt die Runde, indem er darauf verweist, die Meinung der Bürgerinnen und Bürger vor einem Votum des Ortschaftsrates zu einem B-Plan-Verfahren einzuholen. Offiziell sei dies über die Verwaltung (Kommunalverfassungsgesetz) nicht möglich.

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