Landtagswahl Sachsen-Anhalt: Sie wollen per Brief wählen?

Bitte Fristen beachten!

Am 6. September 2026 wird der 9. Landtag von Sachsen-Anhalt gewählt. Der klassische und einfachste Weg, um an der Wahl teilzunehmen, ist die Abstimmung im Wahllokal am 6. September 2026 von 8:00 Uhr morgens bis 18:00 Uhr abends.

Wer hingegen von der Briefwahl Gebrauch machen möchte oder muss, sollte jetzt den Antrag so schnell wie möglich stellen, damit die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eintreffen und der Wahlbrief fristgerecht zurückgesandt werden kann. Die Antragsteller haben hierbei unbedingt entsprechende Postlaufzeiten zu beachten.

Der für die Briefwahl notwendige Wahlschein kann auf 5 Wegen beantragt werden:

> persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt
Bitte die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Sofern gewünscht, kann nach Erhalt des Wahlscheins während der Servicezeiten (Dienstag: 8 - 12 Uhr & 14 - 18 Uhr | Donnerstag: 8 - 12 Uhr & 14 - 16 Uhr | Freitag: 8 - 12 Uhr nach Erhalt) auch direkt vor Ort gewählt werden. Aufgrund der Postlaufzeiten wird diese Vorgehensweise seitens der Verwaltung empfohlen.

> schriftlicher Antrag per Post, Fax oder E-Mail
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und ggf. abweichende Versandanschrift).

> Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
und Zusendung des Wahlscheinantrags an das Einwohnermeldeamt. Bitte auf ausreichende Frankierung achten. Alternativ kann der Wahlscheinantrag persönlich in den Postkasten am Rathaus (Kleiner Markt 7) oder am Verwaltungsgebäude (Ernst-Thälmann-Straße 10) eingeworfen werden.

> Scannen des QR-Codes, der sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet
Sie gelangen nach dem Scannen automatisch zur Antragsseite. Dort nur Ihr Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Versandanschrift eintragen und „absenden“ klicken. Der Wahlscheinantrag gelangt digital in die Wahlbehörde und wird bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass der QR-Code nach einmaliger Nutzung erlischt. Geben Sie Ihre Daten daher sorgsam ein. Die mit dem QR-Code verknüpfte Antragsseite bleibt bis zum 01.09.2026, 00:00 Uhr aktiv. Danach kann die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen seitens der Wahlbehörde nicht mehr garantiert werden.

> Nutzung der Homepage der Hansestadt Osterburg (Altmark)
Wer den QR-Code nicht scannen kann, hat die Möglichkeit, seinen Wahlschein über die Homepage zu beantragen. Sie finden hierzu auf der Startseite im oberen rechten Bereich (bzw. in mobiler Ansicht bitten nach unten scrollen) eine entsprechende „Wahlkachel“, nach deren Anklicken Sie durch den Antragsprozess geführt werden. Auch hier gilt, dass die Antragsseite nur bis zum 01.09.2026, 00:00 Uhr, aktiv bleibt.

Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig!

 

Briefwahl beantragen: Postlaufzeiten beachten

Anträge können grundsätzlich bis Freitag, 4. September 2026, 15:00 Uhr, gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigen anschließend zugeschickt oder im Falle kritischer Postlaufzeiten persönlich ausgehändigt.

Wegen der Postlaufzeiten wird empfohlen, schriftliche Anträge bis zum 31. August 2026 zu stellen und dabei eine Telefonnummer zu hinterlassen, sodass die Verwaltung ggf. Kontakt aufnehmen kann.

 

Damit die Stimmen berücksichtigt werden, muss der rote Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, dem 6. September 2026, 18:00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief eingedruckten Adresse (Landkreis Stendal, Kreiswahlleiter, Hospitalstraße 1-2, 39576 Hansestadt Stendal) eingegangen sein.

 

Die Wähler sind selbst dafür verantwortlich, ihren Wahlbrief möglichst bald nach Erhalt ihrer Unterlagen zu versenden oder – wenn es knapp wird – bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse direkt einzuwerfen.

Weitere Nützliche Informationen zur Briefwahl entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen sowie der Wahlbekanntmachung. Beide Bekanntmachungen finden Sie auf der Homepage der Hansestadt Osterburg (Altmark) unter dem Pfad: Verwaltung + Politik > Amtliche Bekanntmachungen > Gemeindewahlleiter. Bei Fragen steht Ihnen die Wahlbehörde unter 03937/492-810 oder wahlen@osterburg.de zur Verfügung.